Sie planen ein Bauvorhaben?
Bitte beachten Sie die Bauherrenpflicht.
Bei Baumaßnahmen besteht gemäß DIN VDE eine Sorgfaltspflicht zum Schutz von Versorgungsleitungen und Versorgungsanlagen sowie zur Abwendung von Gefahren für die auf der Baustelle Beschäftigten.
Das gilt uneingeschränkt auch für Privatpersonen bei Arbeiten auf dem eigenen Grundstück!
Lassen Sie bitte rechtzeitig prüfen, ob auf dem betreffenden Areal Versorgungsanlagen des Zweckverbandes Fernwasser Südsachsen verlegt sind.
Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das nebenstehende Formular.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an info@suedsachsenwasser.de
Wir erstellen Ihnen zeitnah eine Leitungsauskunft.